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Über den beruflich und gesellschaftlich schädlichen Umgang mit Spickmich.de

Es herrscht viel Aufsehen um das Internetportal spickmich.de, auf dem Lehrerinnen und Lehrer benotet werden können. Es reichte sogar bis zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, welches die Richter dahingehend entschieden, dass die Meinungsfreiheit der Schülerinnen und Schüler höher zu bewerten ist, als das Persönlichkeitsrecht der Pädagoginnen und Pädagogen [Artikel auf Spiegel-Online]. Doch die Diskussionen um die Webseite, sowie um die öffentliche Benotung von Lehrerinnen und Lehrern hören nicht auf.

spickmich_logo_thumbDas erinnert mich an einen Fall an meiner alten Schule, wo ein Lehrer gegen einen Schüler Klage erhoben hat, weil dieser in einem Spiele-Forum gegenüber Mitschülern seinen Lehrer beschimpft hatte. Als ich von diesem Zwischenfall hörte, studierte ich noch an der Universität Hamburg. Doch schon damals stellte ich mich eher auf die Seite des Schülers und versuchte zwischen ihm und dem Lehrer zu vermitteln, da ich einfach nicht verstehen konnte, warum ein Pädagoge zu der Maßnahme greift, den Schüler zu verklagen, anstatt ihn mit den ihm als Lehrer zur Verfügung stehenden Mitteln zur Raison zu bringen und sich in aller Form – auch öffentlich – zu entschuldigen. Damals wie heute hat der Pädagoge in meinen Augen damit seine Unfähigkeit bewiesen, sich selbst zur Wehr zu setzen und vor allem – und das halte ich für das gravierendere Argument – nicht die Chance ergriffen, dem Schüler zu zeigen, welche Konsequenzen sein handeln hat.

Genau dieser letzte Punkt lässt mich schier fassungslos das Verhalten der Lehrerinnen und Lehrer ansehen, dass sie eher vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, statt auf die Beleidigungen der Schülerinnen und Schüler mit voller Härte im ihnen zur Verfügung stehenden Rahmen eingehen. Das Ergebnis ist, dass Beleidigungen und Verhetzungen im Netz nun verfassungsgerichtlich geschützt sind und es in Zukunft um so schwerer werden wird, Schüler dazu zu bringen, beleidigende oder verhetzende Kommentare wieder zu entfernen. Gleichzeitig ist dies doch kein auf Pädagogen begrenzter Fall. Es wird lange nicht das letzte Mal sein, dass Gerichte darüber bescheiden müssen, ob ein Kommentar aus dem Internet entfernt werden muss oder nicht. Nach den Lehrerinnen und Lehrern bahnen sich bereits die Ärzte an, die in unmittelbarer Zukunft wahrscheinlich ebenso Klage gegen dutzende Ärzte-Bewertungs-Seiten erheben.

Die einzige Chance, nicht nur unsere Gericht vor der totalen Apokalypse der Persönlichkeitsrecht-Verletzungs-Klagen zu schützen, sondern die gesamte Gesellschaft zu einem Umdenken zu motivieren, dass jeder sehr bedacht seine Worte wählen muss, sobald er sich in einem Forum oder sonst einer dauerhaften Form der öffentlichen Kommunikation im Internet äußert, ist zunächst durch diese Haltung erschwert worden.

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